- Satzung des Vereins „Füreinander Kirchzarten e.V.“
- Präambel
- § 1 – Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr
- § 2 – Vereinszweck
- § 3 – Gemeinnützigkeit
- § 4 – Erwerb der Mitgliedschaft
- § 5 – Mitgliedschaft der Gemeinde Kirchzarten
- § 6 – Beendigung der Mitgliedschaft
- § 7 – Mitgliedsbeiträge
- § 8 – Organe des Vereins
- § 9 – Vorstand
- § 10 – Zuständigkeit des Vorstands
- § 11 – Wahl und Amtsdauer des Vorstands
- § 12 – Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands
- § 13 – Haftung
- § 14 – Besondere Vertreter nach § 30 BGB
- § 15 – Delegiertenausschuss
- § 16 – Mitgliederversammlung
- § 17 – Einberufung der Mitgliederversammlung
- § 18 – Außerordentliche Mitgliederversammlung
- § 19 – Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
- § 20 – Kassenprüfung
- § 21 – Auflösung des Vereins / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
- § 22 – Inkrafttreten
Satzung des Vereins „Füreinander Kirchzarten e.V.“
Präambel
Füreinander Kirchzarten setzt sich für ein gleichberechtigtes und starkes Zusammenleben der Generationen in der Gemeinde Kirchzarten ein. Die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben und die Fürsorge für hilfsbedürftige Menschen sind unser Ziel. Füreinander Kirchzarten strebt ein gesamtgesellschaftliches Engagement aller Bürger, Vereine und Institutionen in Kirchzarten an, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen generationenübergreifend zu bewältigen.
§ 1 – Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „Füreinander Kirchzarten“.
(2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name „Füreinander Kirchzarten e.V.“.
(3) Der Verein hat seinen Sitz in Kirchzarten, Baden-Württemberg.
(4) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 – Vereinszweck
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Verständigung der Generationen untereinander, die Förderung der Alten-, Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe sowie des Wohlfahrtswesens und der Wohlfahrtspflege, die Förderung der Verantwortung der Dorfgemeinschaft in sozialen Fragen, Förderung der Hilfe für Geflüchtete, der Volksbildung und des Umweltschutzes vor Ort. Der Verein wird tätig im Gemeindegebiet Kirchzarten, in Einzelfällen auch darüber hinaus.
Verwirklichung des Vereinszwecks:
- Förderung der Teilhabe aller an einem generationenübergreifenden, inklusiven Zusammenleben in der Gemeinde
- Organisation der Vernetzung und Nutzung bestehender und neuer Teilhabeangebote
- Beratung und Unterstützung in sozialen Fragen, insbesondere Alltagsbegleitung, Pflege und unterstützende Hilfeleistungen
- Betreuung, Pflege und Versorgung von hilfsbedürftigen Menschen
- Organisation eines Hilfe-leistenden Netzwerks von Alltagsbegleiter*innen
- Motivation und Befähigung von Bürger*innen zur Übernahme sozialer oder pflegerischer Dienste
- Unterstützung durch Selbsthilfegruppen
§ 3 – Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
- Keine Zuwendungen an Mitglieder.
- Keine Begünstigung durch fremde Ausgaben oder hohe Vergütungen.
- Aufwendungsersatz ist möglich.
§ 4 – Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied können natürliche und juristische Personen werden. Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag und Entscheidung des Vorstands.
§ 5 – Mitgliedschaft der Gemeinde Kirchzarten
- Beitragsfreie Mitgliedschaft der Gemeinde Kirchzarten
- Entsendung einer Vertretung in den Vorstand
§ 6 – Beendigung der Mitgliedschaft
- Beendigung durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Streichung
- Austritt zum Geschäftsjahresende mit zweimonatiger Frist
- Streichung bei Beitragsrückstand
- Ausschluss bei grober Pflichtverletzung
§ 7 – Mitgliedsbeiträge
- Mitgliedsbeiträge gemäß Beitragsordnung
- Beschluss durch Mitgliederversammlung
- Stundung oder Erlass auf Antrag möglich
§ 8 – Organe des Vereins
Vorstand, Mitgliederversammlung, besondere Vertreter*innen (§ 30 BGB), Delegiertenausschuss.
§ 9 – Vorstand
Geschäftsführender Vorstand (§ 26 BGB):
- Zwei gleichberechtigte Vorsitzende
- Kassierer*in
Erweiterter Vorstand:
- + Schriftführer*in
- + bis zu 10 Beisitzer*innen
- + Vertreter*in der Gemeinde Kirchzarten
§ 10 – Zuständigkeit des Vorstands
- Vorbereitung Mitgliederversammlung
- Wirtschaftsplan, Buchführung, Jahresbericht
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Ernennung besonderer Vertreter*innen
- Einrichtung von Arbeitsgruppen
§ 11 – Wahl und Amtsdauer des Vorstands
Wahl für zwei Jahre, Wiederwahl zulässig.
§ 12 – Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands
- Einberufung durch Vorsitzende
- Beschlussfähigkeit ab zwei Mitgliedern
- Mitgliederöffentlichkeit bei Sitzungen (Ausnahmen möglich)
- Protokollpflicht
§ 13 – Haftung
Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 14 – Besondere Vertreter nach § 30 BGB
Bestellung und Abberufung durch Vorstand möglich, Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
§ 15 – Delegiertenausschuss
Delegierte der Arbeitsgruppen vertreten die Interessen gegenüber dem Vorstand.
§ 16 – Mitgliederversammlung
- Jedes Mitglied ab 14 Jahren stimmberechtigt
- Aufgaben: Haushaltsplan, Vorstandswahl, Satzungsänderung, etc.
§ 17 – Einberufung der Mitgliederversammlung
Frist: zwei Wochen, Veröffentlichung im Mitteilungsblatt Kirchzarten.
§ 18 – Außerordentliche Mitgliederversammlung
Einberufung bei Vereinsinteresse oder auf Antrag von einem Zehntel der Mitglieder.
§ 19 – Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
- Leitung durch Vorstand oder bestimmten Versammlungsleiter
- Mehrheitsentscheidungen, spezielle Mehrheiten für Satzungs- und Zweckänderungen
- Protokollpflicht
§ 20 – Kassenprüfung
Wahl von zwei Kassenprüfer*innen für jährliche Rechnungsprüfung.
§ 21 – Auflösung des Vereins / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Vermögen fällt an die Bürgerstiftung Kirchzarten.
§ 22 – Inkrafttreten
Satzung beschlossen am 28.5.2024, Änderungen am 25.6.2024 und 19.8.2024.